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Dr. Tobias Weimer

Fachanwalt für Medizinrecht sowie Strafverteidiger und Gründungspartner der Sozietät WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin-, Arbeits- & Strafrecht

Herr Dr. Weimer ist Fachanwalt für Medizinrecht sowie Strafverteidiger und Gründungspartner der Sozietät WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin-, Arbeits- & Strafrecht. Er spezialisierte sich bereits früh auf das Arzt- und Medizinrecht. Schon während seiner juristischen Ausbildung war er für eine internationale Anwaltskanzlei im Bereich Medizinprodukterecht und Korruption im Gesundheitswesen tätig. Es folgte eine Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines international agierenden Gesundheitskonzerns mit Hauptsitz in Bad Homburg.

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung promovierte er in Hamburg auf dem Gebiet des Arztstrafrechts. Gleichzeitig übte er den Anwaltsberuf in einer bundesweit agierenden medizinrechtlichen Boutique in Wiesbaden und anschließend in Hamburg aus. In der Zeit von 2005 bis 2010 war er für eine wirtschaftsrechtliche Kanzlei in Hamm tätig, von 2007 bis 2010 als Partner.

Während dieser Zeit (2006 bis 2008) schloss er ein zweijähriges postgraduales Aufbaustudium „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ an der Universität Witten/Herdecke mit dem Titel Master of Arts ab. In der Zeit Februar 2010 bis einschließlich März 2012 nahm er für das Bistum Essen in den katholischen Krankenhäusern und Alten-Pflegeeinrichtungen die Rechte und Pflichten eines Aufsichtsrates bzw. Gesellschafters war. Zudem war er Mitglied im Diözesanverwaltungsrat des Bistums Essen.

Im August 2010 gründete Herr Dr. Weimer gemeinsam mit Herrn Bork die Sozietät WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin-, Arbeits- & Strafrecht.

2014 wurde Dr. Weimer als TOP Anwalt Medizinrecht und besonders häufig empfohlener Anwalt für Ärzte und Kliniken bundesweit von der WirtschaftsWoche (17/2014) ausgezeichnet.

Herr Dr. Weimer ist Autor von Fachbüchern sowie Fachpublikationen und nahm in der Vergangenheit verschiedene Lehraufträge (Apollon Hochschule; Fresenius Hochschule Köln, Universität Witten/Herdecke) war.  Als Experte ist er Mitglied des Bundesausschusses Gesundheit in Berlin und des Landesausschusses (NRW) Gesundheit der FDP. 2017 berief ihn die Akkon Hochschule für Humanwissenschaften als Mitglied in das Kuratorium.

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften und des Managements von Gesundheits- & Sozialeinrichtungen,
  • Rechtsanwalt seit 2002
  • Promotion zum Dr. iur. im Bereich Arztstrafrecht, 2004
  • Fachanwalt für Medizinrecht, seit 2006
  • Master of Arts (M.A.) – Management von Gesundheitseinrichtungen, seit 2008
  • 2/2010 – 3/2012 Referent der Zentralabteilung Caritative Einrichtungen im Bistum Essen (Aufsichtsrat oder Gesellschaftervertreter in den katholischen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen des Bistums Essen)
  • 8/2010 Gründung von: WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin-, Arbeits- & Strafrecht.
  • Lehrbeauftragter der Universität Münster im LL.M. Studiengang Medizinrecht, seit 2014 (Thema: Neue Versorgungsformen)
  • Justitiar der Deutschen Vereinigung für Schulter- & Ellenbogenchirurgie e.V. (DVSE e.V.) seit 2015
  • Berufung als Mitglied in das Kuratorium der Akkon Hochschule für Humanwissenschaften 2017
  • Mitglied des Landesausschusses für Gesundheit der FDP im Land NRW, seit Juli 2018
  • Mitglied als Experte des Bundesausschusses für Gesundheit der FDP der Bundestagsfraktion seit 2018
  • Zertifizierter Compliance Officer (TÜV), seit 12/2019
  • Geburtsjahr 1974, verheiratet, ein Kind, wohnhaft in Mülheim an der Ruhr, Hobby: Triathlon (Mitglied der Dt. Nationalmannschaft 2019, Sprint-Distanz und WM Teilnehmer in Lausanne)

Auszeichnungen, insbes.

  • Auszeichnung als „besonders häufig empfohlener Anwalt für Ärzte und Kliniken“ „TOP Anwalt Medizinrecht“ bundesweit von WirtschaftsWoche (17/2014)
  • Auszeichnung als great place to work „Beste Arbeitgeber Consulting Unternehmen 2017 sowie „Beste Arbeitgeber in NRW 2017“

Expertise

  • Medizinrecht
  • Neue Versorgungsformen
  • Compliance

Kurse im Online-Rezertifizierungsprogramm

  • Medizinproduktebetreiberrecht
  • Haftung, Delegation
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